Das Wichtigste in Kürze
- Mit Pflegegrad zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 € je Maßnahme und pflegebedürftiger Person, bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt bis zu 16.720 €.
- Den Antrag immer vor Beginn der Arbeiten stellen. Nachträglich gibt es in der Regel kein Geld.
- Der KfW-Zuschuss 455-B ist seit dem 30.07.2026 ausgeschöpft. Der KfW-Kredit 159 mit bis zu 50.000 € je Wohneinheit ist eine Alternative.
- Je nach Ursache der Einschränkung zahlen auch Berufsgenossenschaft, Rentenversicherung oder Eingliederungshilfe.
- Behinderungsbedingte Mehrkosten können steuerlich als außergewöhnliche Belastung zählen.
- Ein Angebot, das pflegebedingte Arbeiten getrennt von sonstigen Wünschen aufführt, erleichtert jeden Antrag.
Was bestimmt die Kosten einer barrierefreien Küche?
Was eine barrierefreie Küche kostet, hängt vor allem davon ab, wer sie wie nutzt. Wer im Sitzen arbeitet, braucht andere Lösungen als jemand, dem vor allem das Bücken schwerfällt. Einzelne Nachrüstungen stoßen dabei oft an Grenzen, weil Unterfahrbarkeit, Greifhöhen und Anschlüsse zusammenpassen müssen. Bei einer neu geplanten Küche lässt sich all das von Anfang an aufeinander abstimmen. Eine seriöse Zahl gibt es deshalb erst nach der Planung.
Wie sich der Preis einer Einbauküche grundsätzlich zusammensetzt, erklärt unser Beitrag Was kostet eine Einbauküche?. Bei einer barrierefreien Küche kommen typischerweise diese Punkte hinzu:
- Unterfahrbare Bereiche an Spüle, Kochfeld oder Arbeitsplatte, damit man im Sitzen oder mit dem Rollstuhl arbeiten kann
- Höhenverstellbare Arbeitsflächen, manuell oder elektrisch
- Auszüge und Innenauszüge statt Drehtüren, damit Inhalte ohne Bücken und Strecken erreichbar sind
- Hochschränke und Geräte in Greifhöhe, etwa ein Backofen mit seitlich öffnender Tür
- Bauliche Arbeiten wie verlegte Wasser- und Stromanschlüsse oder ein angepasster Bodenbelag
- Planung, Aufmaß und Abstimmung der beteiligten Gewerke
Welche dieser Punkte nötig sind, hängt von der Person ab, die die Küche nutzt. Eine Küche für jemanden, der im Sitzen arbeitet, sieht anders aus als eine Küche, die das Bücken erspart. Was eine barrierefreie Küche im Einzelnen ausmacht, zeigen wir auf unserer Seite Barrierefreie Küchen.
Zahlt die Pflegekasse eine barrierefreie Küche?
Ja, anteilig, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Die Pflegekasse zahlt einen Zuschuss für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von bis zu 4.180 € je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Voraussetzung ist, dass der Umbau die Pflege zu Hause ermöglicht, deutlich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellt.
- Der Zuschuss ist ab Pflegegrad 1 möglich.
- Leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt, gibt es bis zu 4.180 € je Person, insgesamt höchstens 16.720 € je Maßnahme.
- Gezahlt wird höchstens der tatsächliche Betrag. Liegen die Kosten unter 4.180 €, gibt es auch nur diesen Betrag.
- Ändert sich die Pflegesituation später und wird ein weiterer Umbau nötig, kann ein neuer Zuschuss beantragt werden.
Was in der Küche zählt und was nicht
Angepasste Küchenmöbel, etwa absenkbare Schränke, gehören zu den förderfähigen Maßnahmen. Neue Einbaugeräte wie Kühlschrank oder Backofen werden nicht bezuschusst, ebenso wenig eine allgemeine Modernisierung. Ob eine unterfahrbare Arbeitsplatte oder Spüle im Einzelfall anerkannt wird, klären Sie am besten vorab mit Ihrer Pflegekasse.
Der Antrag geht schriftlich an die Pflegekasse, zusammen mit einem Kostenvoranschlag und einer kurzen Begründung, warum der Umbau nötig ist. Empfiehlt bereits der Medizinische Dienst bei der Begutachtung einen Umbau, gilt das in der Regel schon als Antrag. In einer Mietwohnung holen Sie zusätzlich vorher die Zustimmung des Vermieters ein.

Welche Förderung gibt es von der KfW?
Derzeit nur einen Kredit, keinen Zuschuss. Der Investitionszuschuss „Barrierereduzierung“ (455-B) war 2026 ab dem 8. April wieder beantragbar, die Mittel waren aber am 30.07.2026 ausgeschöpft. Neue Anträge sind seitdem nicht möglich, und die KfW hat keinen Termin für neue Mittel genannt.
Bleibt der Kredit „Altersgerecht Umbauen“ (159): bis zu 50.000 € je Wohneinheit für Maßnahmen, die Barrieren abbauen. Ihn können Eigentümer und auch Mieter beantragen, und zwar über die eigene Bank, bevor der Auftrag vergeben wird. Er eignet sich vor allem für den Teil der Kosten, den kein Zuschuss abdeckt. Ob der geplante Küchenumbau im Einzelfall förderfähig ist, prüft die Bank anhand der Förderbedingungen der KfW.
Wann ein Vorhaben als begonnen gilt
Bei der KfW gilt ein Vorhaben mit dem Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags als begonnen. Beratung und Planung zählen nicht dazu. Sie können also planen lassen, bevor Sie den Antrag stellen, sollten aber erst danach unterschreiben.
Wer zahlt außer Pflegekasse und KfW?
Das hängt davon ab, warum die Küche angepasst werden muss. Für den Umbau einer Wohnung bei Behinderung gibt es mehrere Kostenträger, jeweils mit eigenen Voraussetzungen. Die Pflegekasse zahlt nachrangig, das heißt, ein zuständiger anderer Träger geht vor.
- Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, wenn die Einschränkung auf einen Arbeitsunfall, Wegeunfall oder eine Berufskrankheit zurückgeht (§ 41 SGB VII)
- Rentenversicherung oder Agentur für Arbeit, wenn der Umbau dazu dient, weiter arbeiten zu können (§ 49 Abs. 8 Nr. 6 SGB IX)
- Eingliederungshilfe, nachrangig und abhängig von Einkommen und Vermögen (§ 77 SGB IX)
- Träger der sozialen Entschädigung, etwa bei anerkannten Gewalt- oder Impfschäden
- Integrationsamt bzw. Inklusionsamt für schwerbehinderte Berufstätige, wenn kein anderer Träger zuständig ist
Einzelne Länder, Städte und Stiftungen haben zusätzlich eigene Programme. Ob es an Ihrem Wohnort eines gibt, erfahren Sie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung oder bei einer Wohnberatungsstelle.
Kann man eine barrierefreie Küche von der Steuer absetzen?
Die behinderungsbedingten Mehrkosten ja, als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG. Der Bundesfinanzhof hat 2011 entschieden, dass solche Umbaukosten zwangsläufig sind und abgezogen werden können (Az. VI R 16/10). Absetzbar ist nur der Teil, der durch die Behinderung bedingt ist, nicht die gesamte Küche. Zuschüsse, etwa von der Pflegekasse, werden abgezogen, und das Finanzamt berücksichtigt eine zumutbare Eigenbelastung.
Als Nachweis eignet sich zum Beispiel ein Gutachten des Medizinischen Dienstes, das den Umbau empfiehlt. Bewahren Sie Angebot, Rechnung und Zahlungsbelege auf.
Kosten, die nicht als außergewöhnliche Belastung angesetzt werden, können unter den Steuerbonus für Handwerkerleistungen fallen (§ 35a EStG): 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und eine Überweisung, Barzahlung zählt nicht. Für 2027 ist eine Senkung auf 15 % und höchstens 900 € geplant, beschlossen ist sie noch nicht (Stand Oktober 2026).
Kein Steuer- oder Rechtsrat
Wir planen und bauen Küchen und sind keine Steuer- oder Rechtsberater. Ob und in welcher Höhe sich Kosten in Ihrem Fall auswirken, klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.
In welcher Reihenfolge sollten Sie vorgehen?
Fast alle Förderwege haben eine gemeinsame Regel: erst beantragen, dann beauftragen. Wer vorher unterschreibt oder anfangen lässt, verliert den Anspruch. Bewährt hat sich dieser Ablauf:
- Pflegegrad beantragen oder prüfen, ob er vorliegt
- Beratung und Planung der Küche, mit Blick auf die Person, die sie nutzt
- Angebot einholen, in dem die pflegebedingten Arbeiten getrennt aufgeführt sind
- Antrag bei Pflegekasse und gegebenenfalls weiteren Trägern stellen, KfW-Kredit über die Bank beantragen
- Bewilligung abwarten
- Auftrag erteilen, Küche bauen lassen
- Rechnung und Zahlungsnachweis einreichen, Belege für die Steuer aufbewahren
Ein gut aufgeteiltes Angebot spart Rückfragen. Führen Sie mit Ihrem Küchenplaner Material, Arbeitslohn und Mehrwertsteuer einzeln auf und trennen Sie, was der Barrierefreiheit dient, von dem, was Sie sich zusätzlich wünschen. Wie Sie das Erstgespräch vorbereiten, steht in unserer Checkliste vor dem ersten Beratungsgespräch.
Quellen und Stand
Stand dieses Beitrags: Oktober 2026. Förderprogramme und Beträge ändern sich, die KfW-Mittel teils innerhalb weniger Wochen. Maßgeblich sind die aktuellen Angaben der jeweiligen Stelle.
Pflegekasse: § 40 SGB XI (Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen). KfW: Förderprogramme zur Barrierereduzierung. Weitere Kostenträger: Übersicht Wohnungshilfe bei betanet. Steuer: Bundesfinanzhof, Urteil von 2011, Az. VI R 16/10, und § 35a EStG.


