Wichtiger Hinweis für Ihre Planung:
Als Küchenexperten planen und realisieren wir Ihre Küche nach den geltenden DIN-Normen für Barrierefreiheit. Wir können Sie über mögliche Förderwege informieren, sind jedoch keine Finanz- oder Rechtsberater.
Der Antrag muss immer vor Baubeginn gestellt werden.
Bitte wenden Sie sich zur verbindlichen Klärung Ihrer Ansprüche an Ihre zuständige Pflegekasse oder Bank (für KfW-Kredite).







